RS Vwgh 2004/4/28 2001/14/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Nennt der Beschwerdeführer als Beschwerdepunkt zunächst das Recht auf gesetzmäßige Anwendung der Bestimmungen des BewG, zumal der Einheitswert überhöht sei, und weiters das Recht, Steuern nur in gesetzmäßiger Höhe leisten zu müssen, so verstoßen derartige Formulierungen nach der hg Rechtsprechung (Hinweis E 3. Juni 1992, 87/13/0036) gegen das Bestimmtheitsverbot des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG. Es muss zumindest erkennbar sein, aus welcher konkreten Rechtsvorschrift der Beschwerdeführer jenes subjektive Recht ableitet, in welchem er sich verletzt erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140179.X01

Im RIS seit

04.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten