RS Vwgh 2004/4/28 2001/14/0166

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs4 Z6;

Rechtssatz

Für Aufwendungen, die nicht betrieblich veranlasst sind, normiert die Spezialbestimmung des § 4 Abs 4 Z 6 EStG einen Betriebsausgabenabzug.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140166.X06

Im RIS seit

10.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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