RS Vwgh 2004/4/28 2000/14/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22;
EStG 1988 §23;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Das Fehlen fester Arbeitszeiten lässt nicht ohne weiteres auf das Fehlen persönlicher Weisungsgebundenheit schließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140125.X04

Im RIS seit

03.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten