RS Vwgh 2004/4/28 2001/14/0166

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs4 Z6;

Rechtssatz

§ 4 Abs 4 Z 6 EStG stellt eine Regelung für Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen dar, die nicht bereits den allgemeinen Betriebsausgabentatbestand erfüllen. Die Regelung erfasst Zuwendungen, die (auch) privat veranlasst sind. Die Bestimmung stellt eine Begünstigung und Lenkungsmaßnahme dar; durch diese Bestimmung werden auch Aufwendungen, welchen die betriebliche Veranlassung fehlt, dem Betriebsausgabenbereich zugeordnet (vgl Stoll, Forschungszuwendungen als steuerliche Abzugsposten, Wien 1978, 37, zur Vorgängerbestimmung im EStG 1972). Aufgrund dieser Bestimmung wird den Aufwendungen, die dem Bereich der Einkommensverwendung zuzuordnen sind, die Betriebsausgabeneigenschaft zuerkannt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140166.X02

Im RIS seit

10.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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