RS Vwgh 2004/4/28 2003/03/0009

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Veröffentlicht am 28.04.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AlkomatV 1994 §1 Z1 idF 1997/II/146;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs3;
StVO 1960 §5a Abs3;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach - und zwar auch in Bezug auf den von der Siemens AG hergestellten "Alcomat" M52052/A15 - ausgesprochen, dass das mit einem Alkomaten erzielte Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Beweis über die Alkoholbeeinträchtigung mache und der Gesetzgeber dabei grundsätzlich von der Tauglichkeit solcher Messgeräte ausgegangen sei (vgl. etwa das Erkenntnis vom 15. Mai 1991, Zl. 91/02/0006).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete AlkoholisierungVerfahrensrecht BeweismittelFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003030009.X01

Im RIS seit

03.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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