RS Vwgh 2004/4/28 2002/03/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2004
beobachten
merken

Index

26/01 Wettbewerbsrecht
91/01 Fernmeldewesen

Norm

KartG 1988 §35 Abs2 Z1;
TKG 1997 §41 Abs3;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin behauptete Verletzung des § 35 Abs. 2 Z. 1 Kartellgesetz ist festzuhalten, dass die im Erkenntnis näher dargestellte Zusammenschaltungsanordnung die Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht nicht hindert. Ein durch die Regulierungsbehörde auf der Grundlage des von ihr anzuwendenden TKG im Rahmen einer Zusammenschaltungsanordnung erlaubtes Verhalten der mitbeteiligten Partei kann dennoch nach anderen Rechtsvorschriften, wie insbesondere dem Kartellgesetz, in einem konkreten Fall unzulässig sein, ohne dass dies zur Rechtswidrigkeit der Festlegung durch die belangte Behörde führen muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002030129.X08

Im RIS seit

28.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten