RS Vwgh 2004/4/29 2001/09/0208

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2004
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/09/0186 E 21. Jänner 1998 RS 8

Stammrechtssatz

Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090208.X03

Im RIS seit

30.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten