RS Vwgh 2004/5/6 2001/20/0622

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Veröffentlicht am 06.05.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §25 Abs1 idF 2001/I/082;
AsylG 1997 §25 Abs1;
AsylG 1997 §42 Abs4 idF 2001/I/082;
AsylGNov 2001;
AVG §56;
AVG §63 Abs1;
AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;
AVG §71 Abs1 Z1;
AVG §71 Abs4;
AVG §9;
VwRallg;

Rechtssatz

Auch wenn man nach der im vorliegenden Erkenntnis näher zitierten Rechtsprechung zum Ergebnis gelangte, das Vorbringen des Asylwerbers im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht geeignet, die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist herbei zu führen und der Wiedereinsetzungsantrag sei daher abzuweisen, so erweist sich die mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages des Asylwerbers dennoch als rechtswidrig. Der unabhängige Bundesasylsenat hat sowohl die Abweisung der Berufung des Asylwerbers gegen die Nichtstattgabe seines Wiedereinsetzungsantrages als auch die Zurückweisung der Berufung gegen den Asylbescheid vom 25. August 2000 mit der unzutreffenden Ansicht begründet, der letztgenannte Bescheid sei nicht rechtswirksam erlassen worden. Es macht aber einen Unterschied, ob einem Wiedereinsetzungsantrag nicht stattgegeben wird, weil er (inhaltlich) unbegründet ist oder weil ein der bekämpften Versäumung der Berufungsfrist zugrunde liegender erstinstanzlicher Bescheid gar nicht existiert. In gleicher Weise macht es einen Unterschied, ob eine Berufung als verspätet oder aber mit der Begründung des Nichtvorliegens des anzufechtenden Bescheides zurückgewiesen wird (vgl. dazu etwa die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, unter E 46 zu § 66 AVG referierte hg. Judikatur).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches RechtVoraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200622.X04

Im RIS seit

07.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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