RS Vwgh 2004/5/11 2004/02/0108

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Veröffentlicht am 11.05.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/02/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/02/0013 B 19. Dezember 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der behaupteten Mangelhaftigkeit der Sachverhaltsermittlung und der Verletzung des Parteiengehörs handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020108.X01

Im RIS seit

16.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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