RS Vwgh 2004/5/14 2003/12/0234

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.2004
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
70/02 Schulorganisation

Norm

GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123;
SchOG 1962 §28 Abs2 idF 1996/766;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0231 E 14. Mai 2004 2003/12/0230 E 14. Mai 2004 2003/12/0233 E 14. Mai 2004

Rechtssatz

Durch die Novellierung des § 28 Abs. 2 SchOG durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 766/1996 wurde die Voraussetzung für die - schulautonome - Differenzierung des Unterrichts nach den auf die Berufswelt bezogenen Interessen der Schüler geschaffen (so die ErläutRV 416 BlgNR 20. GP 15), ohne daran jedoch die gehaltsrechtliche Folge zu knüpfen, die Erteilung von Unterricht in Interessensgruppen in gleicher Weise wie die Erteilung von Unterricht in Leistungsgruppen - etwa bei der Ein- und Umstufung in die einzelnen Gruppen, der Erteilung von Förderunterricht oder der Beurteilung der Leistungen der Schüler in den Schulnachrichten und Jahreszeugnissen - zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120234.X04

Im RIS seit

14.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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