Entscheidungsdatum
30.09.2019Norm
ASVG §113Spruch
W178 2206324-1/13E
W178 2206436-1/12E
Gekürzte Ausfertigung des am 12.09.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Drin Maria PARZER als Einzelrichterin über die Beschwerden des XXXX , Wien, gegen die Bescheide der Wiener Gebietskrankenkasse vom 08.08.2018, Zl. VA-VR 18425226/18-Gse/FP, betreffend Vorschreibung eines Beitragszuschlages nach dem ASVG in der Höhe von 1300,00 Euro und Zl. VA-VR 18425226/18-Gse/FP, betreffend Vorschreibung eines Beitragszuschlages nach dem ASVG in der Höhe von € 400,00 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12.09.2019 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Drin Maria PARZER als Einzelrichterin über die Beschwerden des römisch 40 , Wien, gegen die Bescheide der Wiener Gebietskrankenkasse vom 08.08.2018, Zl. VA-VR 18425226/18-Gse/FP, betreffend Vorschreibung eines Beitragszuschlages nach dem ASVG in der Höhe von 1300,00 Euro und Zl. VA-VR 18425226/18-Gse/FP, betreffend Vorschreibung eines Beitragszuschlages nach dem ASVG in der Höhe von € 400,00 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12.09.2019 zu Recht erkannt:
A)
Den Beschwerden wird stattgegeben und die angefochtenen Bescheide vom 08.08.2018 werden behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 12.09.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, daDiese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 12.09.2019 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da
x ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.x ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Beitragszuschlag, gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2019:W178.2206324.1.00Zuletzt aktualisiert am
06.11.2019