RS Vwgh 2004/5/14 2003/12/0234

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.2004
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Norm

GehG 1956 §59b Abs1 Z1 idF 1998/I/123;
Lehrplan Polytechnische Schule 1997;
SchOG 1962 §28 Abs2 idF 1996/766;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0231 E 14. Mai 2004 2003/12/0230 E 14. Mai 2004 2003/12/0233 E 14. Mai 2004

Rechtssatz

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes findet eine Mehrbelastung des Lehrers durch die Erteilung leistungsdifferenzierten Unterrichts auch im Lehrplan der Polytechnischen Schule, BGBl. II Nr. 236/1997, Ausdruck, wonach sich der Unterricht in den einzelnen Leistungsgruppen sowohl DURCH DIE KOMPLEXITÄT DES STOFFANGEBOTES als auch DURCH DIE METHODISCHE AUFBEREITUNG, etwa in Berücksichtigung unterschiedlicher Fähigkeiten der Schüler, Probleme selbständig zu formulieren und zu interpretieren, zu lösen sowie Lösungswege und Lösungen zu bewerten, unterscheide, wogegen die Schüler in Interessensgruppen nach dem gewählten Fachbereich, bzw. Gruppen von Fachbereichen zusammenzufassen seien, um sowohl beim Lernen wie auch beim Lehren besondere Anschaulichkeit und Motivation zu erzielen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120234.X06

Im RIS seit

14.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten