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63/02 GehaltsgesetzNorm
FachinspektorenZulagenV §3 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Befassung des Beschwerdeführers mit der Fachinspektion für die Gegenstände "Leibeserziehung" und "Leibesübungen" (Leibeserziehung im Sinne des Betrauungsaktes) nicht auch den Gegenstand "Sportkunde" erfasst und damit die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 der Fachinspektoren-Zulagenverordnung 1970 (Betrauung mit der Fachaufsicht für mehr als einen Gegenstand) nicht erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001120005.X02Im RIS seit
17.06.2004