RS Vwgh 2004/5/14 2003/12/0236

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Veröffentlicht am 14.05.2004
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §59b Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Zusage eines Landesschulinspektors, dass es durch die Einführung von Interessensgruppen an Stelle der Leistungsgruppen an einer Polytechnischen Schule zu keiner finanziellen Schlechterstellung der Lehrer komme, vermag das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Gebührlichkeit der Zulage nach § 59b Abs. 1 Z. 1 GehG 1956 nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120236.X01

Im RIS seit

05.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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