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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §60 Abs2 lita;Rechtssatz
Gemäß § 60 Abs 2 lit a ForstG 1975 darf durch die Errichtung von Bringungsanlagen keine gefährliche Erosion herbeigeführt werden. Die Verpflichtung des Eigentümers zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Schutzwaldes findet somit dort ihre Grenze, wo eine Maßnahme zur Bewirtschaftung eine solche Gefahr bewirken würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100250.X01Im RIS seit
20.07.2004