RS Vwgh 2004/5/18 2001/10/0250

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Veröffentlicht am 18.05.2004
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §60 Abs2 lita;

Rechtssatz

Gemäß § 60 Abs 2 lit a ForstG 1975 darf durch die Errichtung von Bringungsanlagen keine gefährliche Erosion herbeigeführt werden. Die Verpflichtung des Eigentümers zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Schutzwaldes findet somit dort ihre Grenze, wo eine Maßnahme zur Bewirtschaftung eine solche Gefahr bewirken würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100250.X01

Im RIS seit

20.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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