Anlassfallwirkung der Aufhebung eines Satzes im Flächenwidmungsplan Nr 3 der Gemeinde Rohr vom 09.03.00 betreffend den Ausschluss der Errichtung von zusätzlichen Werbe- und Ankündigungseinrichtungen (Plakattafeln über 4 m²) mit E v 01.03.08, G186/07, V68/07.