RS Vwgh 2004/5/25 2002/01/0496

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.2004
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §20 Abs2;

Rechtssatz

Ein Widerruf des Zusicherungsbescheides ist auch noch nach dem Nachweis des Ausscheidens aus dem Verband des bisherigen Heimatstaates - nachträgliches Vorliegen eines Versagungsgrundes vorausgesetzt - zulässig (Hinweis: E 12.3.2002, Zlen. 2001/01/0118 und 0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002010496.X03

Im RIS seit

25.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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