RS Vwgh 2004/5/25 2003/11/0304

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Veröffentlicht am 25.05.2004
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Index

67 Versorgungsrecht
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §14 Abs2;
BEinstG §27 Abs1;
BEinstG §3;
KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965;

Rechtssatz

Ein auf § 14 Abs. 2 BEinStG gestütztes Feststellungsverfahren umfasst die Einschätzung des Grades der Behinderung. § 3 BEinstG definiert eine Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes aber als Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand beruht. Gegenstand der Feststellung des Grades der Behinderung ist daher nicht, wodurch eine solche Funktionsbeeinträchtigung eingetreten ist.(Hier: Bf meint, die Verweisung im § 27 Abs. 1 erster Satz BEinstG auf § 7 KOVG 1957 gehe im Beschwerdefall ins Leere, weil in der Richtsatzverordnung keine Richtsatzposition für die hier maßgebliche Schädigung durch UV-C-Licht vorgesehen sei.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003110304.X01

Im RIS seit

05.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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