RS Vwgh 2004/5/26 2001/08/0229

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs3 Z20;
ASVG §50;

Rechtssatz

Der VwGH hat im E 21.9.1993, 92/08/0098, ausgesprochen, dass die Beitragsfreiheit im Sinne des § 49 Abs. 3 Z. 20 ASVG für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte nur dann eintritt, wenn die Beförderung durch den Arbeitgeber erfolgt, nicht aber auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in firmeneigenes Kraftfahrzeug zu diesem Zweck zur Verfügung stellt.

Schlagworte

Entgelt Begriff Sachbezug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080229.X02

Im RIS seit

02.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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