RS Vwgh 2004/5/26 2001/08/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.2004
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litg;
AlVG 1977 §16 Abs3;
AlVG 1977 §38;

Rechtssatz

Der Wortlaut und die dargestellten Motive der Gesetzwerdung des § 16 Abs. 3 AlVG zeigen, dass nur in Ausnahmefällen familiäre Gründe als berücksichtigungswürdige Umstände für die Erteilung der Nachsicht vom Ruhen des Anspruches auf Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung darstellen können. (Hier: Dem Sohn das Kennenlernen seiner Großeltern zu ermöglichen, ist kein zwingender familiärer Grund iSd § 16 Abs. 3 AlVG.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080182.X04

Im RIS seit

02.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten