RS Vwgh 2004/5/27 2000/07/0264

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2004
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105;
WRG 1959 §17 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0194 E 27. Juni 2002 RS 3(Hier mit dem Zusatz, dass § 105 WRG 1959 keine abschließende, sondern lediglich eine demonstrative Aufzählung öffentlicher Interessen enthält.)

Stammrechtssatz

Der mit § 17 Abs. 1 WRG 1959 verbundene Hinweis auf § 105 WRG 1959 charakterisiert das zu prüfende öffentliche Interesse nicht hinreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000070264.X04

Im RIS seit

28.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten