RS Vwgh 2004/6/2 2003/13/0156

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Veröffentlicht am 02.06.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119;
BAO §236 Abs2;

Rechtssatz

Aufgabe des Antragstellers auf Abgabennachsicht im Sinne des § 236 Abs. 2 BAO ist es, in nachvollziehbarer Weise darzulegen, dass die für eine Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben, wären sie noch nicht entrichtet, sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht beseitigt worden sind (Hinweis E 25. Juni 1990, 89/15/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130156.X02

Im RIS seit

09.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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