RS Vwgh 2004/6/2 2001/13/0160

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Veröffentlicht am 02.06.2004
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §26 idF 1998/I/008;

Rechtssatz

Nach der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/1998 gestalteten Rechtslage steht es der Rückforderung nicht mehr entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch das Finanzamt verursacht worden ist (Hinweis E 28. November 2002, 2002/13/0079).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001130160.X01

Im RIS seit

09.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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