RS Vwgh 2004/6/3 2002/09/0181

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Veröffentlicht am 03.06.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita Fall4;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §20;
VStG §21;
VStG §45 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Selbst wenn von einem nur geringen Unrechtsgehalt der Tat ausgegangen werden könnte, die Folgen der Tat aber nicht nur als gering einzustufen sind (§§ 20, 21 VStG), kommt eine außerordentliche Strafmilderung nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002090181.X02

Im RIS seit

02.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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