RS Vwgh 2004/6/9 2001/12/0110

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Veröffentlicht am 09.06.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §62 Abs1;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;
VwRallg;

Rechtssatz

Das hier gegenständliche Feststellungsverfahren betreffend die Einstufung des Arbeitsplatzes im Funktionszulagenschema dient der Klärung der Frage der Wertigkeit des Arbeitsplatzes des Beamten im Zeitraum 1. Jänner bis 31. März 1998. Soweit es um die maßgeblichen materiell-rechtlichen Bestimmungen geht, waren diese zeitraumbezogen anzuwenden (relevante Änderungen in Ansehung der materiellen Rechtslage betreffend die Bewertung von Arbeitsplätzen sind im Beurteilungszeitraum nicht eingetreten). In Ansehung des Verfahrensrechtes (diesem ist insbesondere der zweite Satz des § 137 Abs. 1 BDG 1979 idF BGBl. I Nr. 127/1999, sowie jener Teil seines ersten Satzes, auf den der zweite Satz Bezug nimmt, zuzurechnen) gilt, dass nach der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in Kraft gestandenen Rechtslage vorzugehen war.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001120110.X01

Im RIS seit

03.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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