RS Vwgh 2004/6/9 2003/12/0229

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Veröffentlicht am 09.06.2004
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Index

10/10 Grundrechte

Norm

StGG Art5;

Rechtssatz

Das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums erstreckt sich nicht auf öffentlich-rechtliche Ansprüche, mithin auch nicht auf einen im Beamtendienstrecht festgelegten Pensionsanspruch (vgl. das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 16. März 1995, B 1104/94 = VfSlg. 14090/1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120229.X08

Im RIS seit

05.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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