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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Festlegungen in einem raumordnungsrechtlichen Baulandumlegungsverfahren hinsichtlich der Neueinteilung des Umlegungsgebietes bzw der Abfindungen des Beschwerdeführers und der beteiligten Partei; Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens, insbesondere Ladung des Beschwerdeführers zur und Teilnahme an der mündlichen VerhandlungSchlagworte
Baurecht, Raumordnung, Baulandumlegung, rechtliches Gehör, Verhandlung mündliche, ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B137.2007Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010