Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.07.2026Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG §1aRechtssatz
Im konkreten Fall ist festzuhalten, dass der angefochtene Bescheid eine dingliche Wirkung entfaltet, weil dieser der umschriebenen Teilfläche des gegenständlichen Grundstücks die Waldeigenschaft zuschreibt.
Schlagworte
dingliche Wirkung von Bescheiden, Grundfläche, WaldeigenschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2026:VGW.101.070.5326.2025Zuletzt aktualisiert am
03.09.2026