Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.12.2025Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1Rechtssatz
Ein dem Abgabepflichtigen bekannt gegebener Prüfungsauftrag stellt grundsätzlich eine zu beachtende Unterbrechungshandlung im Sinn des § 209 Abs 1 BAO dar.Ein dem Abgabepflichtigen bekannt gegebener Prüfungsauftrag stellt grundsätzlich eine zu beachtende Unterbrechungshandlung im Sinn des Paragraph 209, Absatz eins, BAO dar.
Schlagworte
Bundesabgabenordnung, Prüfungsauftrag, Abgabepflichtiger, UnterbrechnungshandlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2025:LVwG.61.37.3037.2023.24Zuletzt aktualisiert am
02.09.2026