RS Vwgh 2004/6/16 2002/08/0095

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Veröffentlicht am 16.06.2004
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/08/0109 E 16. Juni 2004

Rechtssatz

Die Frage der Bemessungsgrundlage für Sonderzahlungen ist - anders als z.B. jene des § 10 AZG - gesetzlich nicht geregelt. Es liegt daher in der Ingerenz der Partner des Kollektivvertrages, nicht nur festzulegen, ob Sonderzahlungen gebühren, sondern auch die Art und Weise von deren Berechnung - vorbehaltlich günstigerer einzelvertraglicher Regelungen - vorzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080095.X01

Im RIS seit

14.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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