RS Vwgh 2004/6/16 2001/08/0034

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Veröffentlicht am 16.06.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §38;
BSVG §2 Abs1 Z1;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0118 E 16. Mai 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Ob in der Hauptfragenentscheidung die Versicherungspflicht zutreffend beurteilt wurde, kann - aufgrund der Bindung in dieser Frage bei der Vorfragenbeurteilung in der Beitragssache - nicht im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen den Beitragsbescheid beurteilt werden, sondern ausschließlich im Berufungsverfahren und im anschließenden Beschwerdeverfahren betreffend die Versicherungspflicht.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinSachverhalt Vorfrage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080034.X12

Im RIS seit

16.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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