RS Vwgh 2004/6/16 2002/08/0095

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Veröffentlicht am 16.06.2004
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;
KollV Handelsangestellte;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/08/0109 E 16. Juni 2004

Rechtssatz

Für die Frage, ob nach dem (hier anzuwendenden) KollV der Handelsangestellten Österreichs die Umsatzprovisionen und -prämien in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen sind, müssen - bei Fehlen einer ausdrücklichen Definition der Berechnungsgrundlage - die Bestimmungen des Kollektivvertrages über die Berechnung der Sonderzahlungen in ihrem systematischen Zusammenhang untersucht werden, um allenfalls aus dem Regelungszusammenhang Rückschlüsse ziehen zu können (Hinweis E 17. März 1988, Zl. 87/08/0237).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080095.X02

Im RIS seit

14.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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