RS Vwgh 2004/6/16 2002/08/0095

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Veröffentlicht am 16.06.2004
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;
KollV Handelsangestellte;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/08/0109 E 16. Juni 2004

Rechtssatz

Nach dem KollV für Handelsangestellte Österreichs (in der für die Beitragsjahre 1996 bis 1999 maßgebenden Fassung)ist bei Angestellten mit Fixum und Umsatzprovision die letztgenannte Provision nicht in die Berechnungsgrundlage für die Sonderzahlungen einzubeziehen (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002080095.X04

Im RIS seit

14.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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