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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §1 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/13/0085 E 19. April 2023 RS 3Stammrechtssatz
Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung. Die Gegenleistung kann auch unter den Selbstkosten liegen (vgl. VwGH 25.11.2015, 2012/13/0017, mwN).Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung. Die Gegenleistung kann auch unter den Selbstkosten liegen vergleiche VwGH 25.11.2015, 2012/13/0017, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024150028.J03Im RIS seit
27.08.2026Zuletzt aktualisiert am
27.08.2026