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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1Rechtssatz
Auch im Falle eines die Versäumung einer Antragstellung verursachenden Verhaltens eines Rechtsanwaltsanwärters ist zu prüfen, ob den bevollmächtigten Rechtsanwalt selbst ein Verschulden trifft (vgl. VwGH 16.5.2018, Ra 2018/04/0103, mwN).Auch im Falle eines die Versäumung einer Antragstellung verursachenden Verhaltens eines Rechtsanwaltsanwärters ist zu prüfen, ob den bevollmächtigten Rechtsanwalt selbst ein Verschulden trifft vergleiche VwGH 16.5.2018, Ra 2018/04/0103, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026100042.L01Im RIS seit
18.08.2026Zuletzt aktualisiert am
25.08.2026