RS Vwgh 2026/7/20 Ra 2024/15/0056

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Veröffentlicht am 20.07.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ob die Voraussetzungen für die Nachsichtsgewährung zum Entscheidungszeitpunkt vorliegen, hat das BFG im Rahmen seiner amtswegigen Ermittlungspflicht anhand der von der vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu ermitteln (vgl. VwGH 19.1.2026, Ra 2023/13/0174).Ob die Voraussetzungen für die Nachsichtsgewährung zum Entscheidungszeitpunkt vorliegen, hat das BFG im Rahmen seiner amtswegigen Ermittlungspflicht anhand der von der vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu ermitteln vergleiche VwGH 19.1.2026, Ra 2023/13/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150056.L05

Im RIS seit

18.08.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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