RS Vwgh 2026/7/20 Ra 2024/15/0056

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Veröffentlicht am 20.07.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Für die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend (vgl. etwa VwGH 6.2.2025, Ra 2024/13/0126; 3.9.2024, Ra 2023/13/0044; 28.12.2022, Ra 2021/15/0040, mwN). Es kommt nicht auf die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld an (vgl. VwGH 19.6.2013, 2010/16/0219).Für die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend vergleiche etwa VwGH 6.2.2025, Ra 2024/13/0126; 3.9.2024, Ra 2023/13/0044; 28.12.2022, Ra 2021/15/0040, mwN). Es kommt nicht auf die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld an vergleiche VwGH 19.6.2013, 2010/16/0219).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150056.L04

Im RIS seit

18.08.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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