RS Vwgh 2026/7/20 Ra 2024/15/0056

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Veröffentlicht am 20.07.2026
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/13/0136 B 3. Juni 2026 RS 3

Stammrechtssatz

Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Hiefür genügt es, dass die Abstattung der Abgaben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung etwa von Liegenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150056.L03

Im RIS seit

18.08.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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