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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2025/13/0136 B 3. Juni 2026 RS 3Stammrechtssatz
Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet. Hiefür genügt es, dass die Abstattung der Abgaben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung etwa von Liegenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024150056.L03Im RIS seit
18.08.2026Zuletzt aktualisiert am
27.08.2026