RS Vwgh 2026/7/22 Ro 2024/04/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.07.2026
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97 Öffentliches Auftragswesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2024/04/0010 E 22. Juli 2026 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bekanntgabe der Auswahlentscheidung (§ 154 Abs. 3 BVergG 2018) obliegt alleine dem öffentlichen Auftraggeber.Die Bekanntgabe der Auswahlentscheidung (Paragraph 154, Absatz 3, BVergG 2018) obliegt alleine dem öffentlichen Auftraggeber.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024040011.J02

Im RIS seit

18.08.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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