Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §87 Abs1 Z1Rechtssatz
In das Persönlichkeitsbild des Verurteilten können auch frühere, sogar bereits getilgte Bestrafungen einfließen (vgl. VwGH 11.9.2013, 2013/04/0084).In das Persönlichkeitsbild des Verurteilten können auch frühere, sogar bereits getilgte Bestrafungen einfließen vergleiche VwGH 11.9.2013, 2013/04/0084).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024040308.L03Im RIS seit
18.08.2026Zuletzt aktualisiert am
31.08.2026