RS Lvwg 2014/5/19 LVwG-3/48/7-2014

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Veröffentlicht am 19.05.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

19.05.2014

Index

L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch(ABGB)

Rechtssatz

Eine Vollstreckung eines baupolizeilichen Auftrages im Falle von Miteigentum kommt nur dann in Betracht, wenn sich der baubehördliche Auftrag an alle Miteigentümer richtet. Der Auftrag kann zwar rechtens auch an einzelne Miteigentümer ergehen, kann in diesem Fall aber nicht vollstreckt werden, eher er nicht gegenüber allen Miteigentümern rechtskräftig ist.

Schlagworte

Vollstreckungsverfahren eines baupolizeilichen Auftrages bei Miteigentum, Vollstreckungsverfügung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2014:LVwG.3.48.7.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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