RS Vwgh 2004/6/24 AW 2004/03/0017

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Veröffentlicht am 24.06.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GütbefG 1995;
VStG §53b Abs2 Satz2;
VwGG §30 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 2004/03/0019 AW 2004/03/0021 AW 2004/03/0020

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretungen des Güterbeförderungsgesetzes - Soweit der angefochtene Bescheid im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe in Bezug auf die Ersatzfreiheitsstrafe gemäß § 53b Abs. 2 zweiter Satz VStG zu vollziehen wäre, steht der Gewährung der aufschiebenden Wirkung ein zwingendes öffentliches Interesse entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004030017.A02

Im RIS seit

19.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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