Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.01.2016Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist grundsätzlich sowohl die außerordentliche Milderung der Strafe nach § 20 VStG als auch die Anwendung der Bestimmung des § 45 Abs 1 Z 4 VStG möglich (hier: Beschäftigung als Au-pair-Kraft)Im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist grundsätzlich sowohl die außerordentliche Milderung der Strafe nach Paragraph 20, VStG als auch die Anwendung der Bestimmung des Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 4, VStG möglich (hier: Beschäftigung als Au-pair-Kraft)
Schlagworte
außerordentliche Milderung der Strafe, Beschäftigung einer Au-pair-Kraft "nach Ablauf der Anzeigebeschäftigung", kein typischer Fall von Schwarzarbeit, geringfügige BeschäftigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2016:LVwG.7.571.5.2016Zuletzt aktualisiert am
25.02.2016