RS Lvwg 2016/4/13 405-10/23/1/14-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

13.04.2016

Index

19/05 Menschenrechte
10/10 Grundrechte
L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung Polizeistrafen Salzburg

Norm

MRK Art10
StGG Art13 Abs1
LSicherheitsG Slbg 2009 §27

Rechtssatz

Die Äußerung „Die drei Weiber sind gleich wie unsere Politik! Bringen nichts weiter!“ muss vor dem Hintergrund des Art 10 EMRK grundsätzlich als Äußerung von Kritik und von Missfallen zugelassen werden.Die Äußerung „Die drei Weiber sind gleich wie unsere Politik! Bringen nichts weiter!“ muss vor dem Hintergrund des Artikel 10, EMRK grundsätzlich als Äußerung von Kritik und von Missfallen zugelassen werden.

Schlagworte

Meinungsfreiheit, Anstandsverletzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2016:405.10.23.1.14.2016

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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