Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.04.2016Index
19/05 MenschenrechteRechtssatz
Die Äußerung „Die drei Weiber sind gleich wie unsere Politik! Bringen nichts weiter!“ muss vor dem Hintergrund des Art 10 EMRK grundsätzlich als Äußerung von Kritik und von Missfallen zugelassen werden.Die Äußerung „Die drei Weiber sind gleich wie unsere Politik! Bringen nichts weiter!“ muss vor dem Hintergrund des Artikel 10, EMRK grundsätzlich als Äußerung von Kritik und von Missfallen zugelassen werden.
Schlagworte
Meinungsfreiheit, AnstandsverletzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2016:405.10.23.1.14.2016Zuletzt aktualisiert am
21.04.2016