RS Vwgh 2004/6/28 2002/10/0149

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Veröffentlicht am 28.06.2004
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Index

L50004 Pflichtschule allgemeinbildend Oberösterreich
L50504 Schulbau Schulerhaltung Oberösterreich
L50804 Berufsschule Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

PSchOG OÖ 1992 §47 Abs1;
VwGG §33 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/10/0150 2002/10/0151 2002/10/0152

Rechtssatz

Mit den angefochtenen Bescheiden wurde den Mitbeteiligten die Bewilligung zur Aufnahme in eine bestimmte Polytechnische Schule im Schuljahr 2002/2003 erteilt. Die rechtlichen Wirkungen dieser Bescheide waren daher in zeitlicher Hinsicht mit dem Ende des Schuljahres 2002/2003 begrenzt. Dieses Schuljahr haben die Mitbeteiligten bereits absolviert. Eine der Aufhebung der angefochtenen Bescheide allenfalls folgende inhaltliche Entscheidung über die Berufungen der Mitbeteiligten hätte im gegenwärtigen Zeitpunkt nur mehr theoretische Bedeutung (Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs 1 VwGG).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002100149.X01

Im RIS seit

19.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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