Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.01.2017Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG §28 Abs3Rechtssatz
Da die Parteien dem Ermittlungsverfahren nicht beigezogen wurden und auch keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, wurde das Recht auf Parteiengehör, ein fundamentaler Grundsatz jedes rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens, verletzt.
Schlagworte
Zurückverweisung, übergangene Parteien, Voraussetzungen für Bescheidberichtigung nicht gegebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2017:LVwG.1.43.1.12.2017Zuletzt aktualisiert am
07.02.2017