Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.04.2021Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
EpidemieG §20Anmerkung
VfGH-Beschwerde/Verfahrenshilfe erhobenRechtssatz
Eine auf § 26 EpiG gestützte Verordnung, mit der Maßnahmen für öffentliche Verkehrsanstalten getroffen werden, ist in der taxativen Aufzählung der Entschädigungstatbestände des § 32 Abs 1 EpiG nicht enthalten. Der Umstand, dass ein Betrieb „faktisch“ geschlossen war, begründet per se noch keinen Entschädigungsanspruch iSd § 32 EpiG.Eine auf Paragraph 26, EpiG gestützte Verordnung, mit der Maßnahmen für öffentliche Verkehrsanstalten getroffen werden, ist in der taxativen Aufzählung der Entschädigungstatbestände des Paragraph 32, Absatz eins, EpiG nicht enthalten. Der Umstand, dass ein Betrieb „faktisch“ geschlossen war, begründet per se noch keinen Entschädigungsanspruch iSd Paragraph 32, EpiG.
Schlagworte
Epidemiegesetz, Betriebsschließung, Seilbahn, öffentliche Verkehrsanstalt, taxative AufzählungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2021:405.8.117.1.8.2021Zuletzt aktualisiert am
14.07.2021