Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.10.2014Norm
LMSVG §5Anmerkung
Alle Entscheidungsvolltexte sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö LVwG www.lvwg-ooe.gv.at abrufbar.Rechtssatz
Richtet sich der Text einer Lebensmittelkennzeichnung ausschließlich an Fachkreise bzw. ist dieses Lebensmittel nur für Fachkreise bestimmt, ist für die Beurteilung der Irreführungseignung dieser Kennzeichnung allein die Verkehrsauffassung des jeweiligen Fachkreises maßgebend.
Schlagworte
Irreführung, Eignung, Verkehrsauffassung, Fachbereich, SachbereichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGOB:2014:LVwG.000049.5.FP.TKZuletzt aktualisiert am
17.11.2014