Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
31.01.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrensgesetzeNorm
AVG §56Anmerkung
Behoben VwGH vom 25.03.2015, Zl. Ro 2014/12/0036-3Rechtssatz
Gegen das Willkürverbot wurde verstoßen, weil es dem Bescheid an einer Sachgrundlage fehlt. Es wurden keine Sachverhaltselemente genannt und einem Beweisverfahren unterzogen. Für die behördlichen Schlussfolgerungen fehlt jeder Ansatz einer Begründung.
Schlagworte
Verzicht auf Dienstleistung, Willkürverbot, Erlaubnis zum Fernbleiben vom Dienst, WeisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2014:Ü.A2D.01.2014.001.006Zuletzt aktualisiert am
17.04.2015