Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.03.2014Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
VwGVG §28 Abs1Rechtssatz
Prüfungsmaßstab ist nicht die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Widmungsart "Grünfläche", sondern die Vereinbarkeit mit der Grünflächensondernutzung "Grünfläche - Tierhaltung", also der Widmungsart in Verbindung mit der Verwendung der Fläche.
Schlagworte
Flächenwidmung, Widmungskonfirmität, Nutzung, Widmungsart, Sondernutzung, PlanzeichenverordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGBU:2014:Ü.A5A.09.2014.009.002Zuletzt aktualisiert am
14.03.2014